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Elektronische Kommunikation für SV-Tätigkeit in der BRD

Eine wichtige Neuerung!

Immer mehr österreichische Sachverständige sind auch in Deutschland tätig oder streben eine Bestellung durch eine deutsche IHK an. Seit Anfang 2024 gibt es dort eine wichtige gesetzliche Neuerung: Sachverständige müssen ein elektronisches Justizpostfach einrichten und für die Kommunikation mit Gerichten nutzen.
Dieser Beitrag bietet eine einfache und praxisnahe Hilfestellung für die technischen und organisatorischen Schritte, die dafür notwendig sind – speziell für österreichische Sachverständige ohne Wohnsitz in Deutschland.

Seit dem 1. Jänner 2024 sind auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Deutschland verpflichtet, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Diese Regelung betrifft insbesondere jene, die von einer IHK (Industrie- und Handelskammer) bestellt wurden. Auch österreichische Gutachter, die in Deutschland tätig sind, müssen diese Vorgaben erfüllen.

Ein zentrales Element ist die Einrichtung eines elektronischen Postfachs bei der deutschen Justiz. Dieses Postfach dient der sicheren Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Genauere Informationen bietet die IHK München auf folgender Seite:
👉 Elektronische Kommunikation für Sachverständige – IHK München
Weitere rechtliche Hinweise gibt es hier:
👉 Sachverständigenwesen – SVW Portal

Technische Voraussetzungen für das Justizpostfach

Um das Postfach aktivieren zu können, benötigt man eine Signaturkarte oder eine eID-Karte der Bundesrepublik Deutschland. Für österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland kann diese Karte nur bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien beantragt werden.

Die Adresse der Botschaft lautet:
Deutsche Botschaft Wien
Metternichgasse 3, 1030 Wien
Webseite:  Link Botschaft

Die Beantragung ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich und erfordert eine persönliche Vorsprache. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld gut zu informieren. Die Kosten betragen rund 40 Euro. Vom Antrag bis zum Erhalt der Signaturkarte dauert es in der Regel drei bis vier Wochen.

Technische Umsetzung – so funktioniert’s

Mit der Karte allein ist es noch nicht getan. Es sind folgende Schritte notwendig:

  1. Auf dem Mobiltelefon muss eine App installiert werden – diese fungiert als Kartenleser.

  2. Auf dem Desktop-PC wird zusätzlich die „AusweisApp“ benötigt. Link Ausweisapp

  3. Danach wird die Signaturkarte mit dem Computer gekoppelt.

Dieser Vorgang ist technisch etwas aufwendig, aber mit Geduld gut durchführbar. Wenn alles eingerichtet ist, kann die Registrierung auf der Justizplattform schnell erledigt werden – innerhalb weniger Minuten.

Fazit

Gutachter, die in Deutschland tätig sind oder tätig werden möchten, sollten sich so bald wie möglich um die Einrichtung des elektronischen Postfachs kümmern. Die gesetzliche Verpflichtung besteht – wer vorbereitet ist, spart sich im Ernstfall Stress.

Für Fragen und persönliche Erfahrungsberichte stehe ich gerne zur Verfügung.

Elektronisches Postfach für Gutachter (BRD)
Seit 1. Jänner 2024 ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland für Sachverständige verpflichtend. Wer in Deutschland tätig ist, muss ein Justizpostfach einrichten – wir zeigen, wie es geht.