Rezertifizierung ohne Zeitverlust
Die Rezertifizierung ist für Gerichtssachverständige ein wiederkehrender und oft auch stressbehafteter Prozess. Viele Kolleginnen und Kollegen stellen sich regelmäßig die Frage, wann der Antrag eingebracht werden soll, damit keine wertvolle Zeit verloren geht. Eine aktuelle Information aus dem Landesgericht Eisenstadt bringt hier eine sehr praxisnahe und beruhigende Entwicklung.
Im Rahmen von Sitzungen im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien wurde nach meiner heutigen Rücksprache mit dem Landesgericht Eisenstadt eine einheitliche Vorgehensweise abgestimmt. Diese betrifft die Gerichte in Wien, Niederösterreich und im Burgenland.
Bei einem Antrag auf Rezertifizierung wird künftig nicht mehr das Datum des Einlangens des Antrags oder der Zeitpunkt der Bearbeitung als Ausgangspunkt für die neue Funktionsperiode herangezogen. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, an dem die letzte Rezertifizierung durchgeführt wurde. Die neue Periode schließt somit direkt an die bestehende an.
Für Sachverständige bedeutet diese Vorgangsweise eine spürbare Erleichterung. Der Antrag kann jederzeit innerhalb des laufenden Zeitraums gestellt werden, ohne dass dadurch eine Verkürzung der bestehenden Funktionsperiode entsteht. Ein frühzeitiger Antrag führt somit nicht mehr zu einem zeitlichen Nachteil.
Aus praktischer Sicht erscheint diese Lösung sehr sinnvoll. Der Arbeitsanfall bei den Gerichten verteilt sich gleichmäßiger über das Jahr und konzentriert sich nicht auf kurze Zeiträume kurz vor Ablauf vieler Eintragungen. Gleichzeitig entsteht für Sachverständige eine deutlich entspanntere Planungssituation. Die Antragstellung kann rechtzeitig vorbereitet werden, ohne dass die Sorge besteht, durch eine frühere Einreichung Zeit zu verlieren.
Gerade in der Praxis war diese Unsicherheit bisher ein häufiges Thema. Viele Sachverständige haben den Antrag bewusst sehr spät eingebracht, um keinen Nachteil zu riskieren. Dies führte regelmäßig zu erhöhtem Zeitdruck und unnötiger Belastung.
Dieser Beitrag gibt eine persönliche Wahrnehmung und einen aktuellen Erfahrungswert wieder. Es wird ausdrücklich empfohlen, den konkreten Ablauf im Einzelfall direkt beim zuständigen Gericht zu erfragen. Eine frühzeitige Klärung kann helfen, unnötigen Zeitdruck zu vermeiden und die Rezertifizierung ohne Stress vorzubereiten.