Sorgfaltsprüfung bei Neukunden
... so vermeiden Sie unbefugte Gutachtensaufträge
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass neue Kunden Gutachten beauftragen – und im Nachhinein Zweifel entstehen, ob der Ansprechpartner tatsächlich berechtigt war, den Auftrag zu erteilen.
Gerade bei umfangreichen und kostenintensiven Gutachten kann dies zu Problemen führen, wenn die Vertretungsvollmacht der Firma nicht eingehalten oder überschritten wurde.
Ziel der Prüfung
Es geht nicht darum, einem potenziellen Auftraggeber Misstrauen entgegenzubringen, sondern darum, sich selbst abzusichern. Eine frühzeitige Klärung verhindert spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Auftrags.
Empfohlene Sorgfaltsprüfung in zwei Schritten:
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GISA-Abfrage
Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) gibt Auskunft, ob ein Unternehmen über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügt.
Zwar sind nicht alle vertretungsbefugten Personen im GISA ersichtlich, dennoch liefert die Abfrage einen schnellen Überblick.
Link: GISA-Abfrage starten -
Firmenbuch-Teilauszug über Justiz Online
Um zu prüfen, wer tatsächlich zeichnungsberechtigt ist, empfiehlt sich ein Blick ins Firmenbuch.
Neu ist, dass es nun einen kostenlosen Teilauszug gibt, der online generiert werden kann.
Erforderlich sind lediglich der Firmenname und eine ID Austria.
Link: Firmenbuch-Teilauszug
Zusätzliche Sicherheitsprüfung – Scheinfirmen-Abfrage
Das Bundesministerium für Finanzen stellt eine öffentliche Liste sogenannter Scheinfirmen bereit – vor allem im Baugewerbe relevant. Diese Abfrage kann helfen, unseriöse Unternehmen zu erkennen, bevor ein Auftrag angenommen wird.
Link: Scheinfirmen-Abfrage des BMF
Fazit
Mit diesen kostenlosen Online-Abfragen lässt sich in wenigen Minuten klären, ob ein Unternehmen existiert, eine Gewerbeberechtigung hat und wer es vertreten darf. So reduzieren Sie das Risiko unbefugter Auftragserteilungen erheblich – und das ganz ohne großen Aufwand.
