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Privatgutachten und Rezertifizierung

Ein aktueller Fall im Zuge einer Rezertifizierung zeigt, dass die Justiz zunehmend darauf achtet, ob Sachverständige den elektronischen Rechtsverkehr sicher beherrschen. Werden Privatgutachten als Tätigkeitsnachweis vorgelegt, empfiehlt es sich, diese ebenfalls über Justiz Online, also gleichzeitig mit dem Antrag und dem Nachweis der Weiterbildungen einzubringen. Das erspart Rückfragen, Missverständnisse und manchmal auch unnötige Nervosität.

Wenn Papier plötzlich alt aussieht...

Die Antragstellung für die Rezertifizierung als Gerichtssachverständiger besteht nicht nur aus dem Antrag und dem Weiterbildungspass! In der Praxis wird zunehmend auch darauf geachtet, ob Sachverständige mit den elektronischen Eingabesystemen der Justiz sicher umgehen können.

Ein aktueller Fall zeigt dies sehr deutlich. Ein Sachverständiger hatte in der letzten Zertifizierungsperiode keine Gerichtsgutachten erstattet. Er war jedoch weiterhin fachlich tätig und hatte ausschließlich Privatgutachten erstellt. Diese Privatgutachten legte er dem Gericht in Papierform und teilweise eingescannt vor. Nach seiner Darstellung erfolgte dies in Abstimmung mit einer Mitarbeiterin aus dem Bereich der Justiz.

Im weiteren Verfahren kam es dennoch zu Rückfragen. Es wurde thematisiert, warum die Privatgutachten nicht elektronisch über Justiz Online eingebracht wurden. Daraus entstand auch die Frage, ob der Sachverständige im Umgang mit elektronischen Eingaben bei Gericht ausreichend geübt sei.

Das Alter des Sachverständigen darf dabei selbstverständlich kein Makel sein. Der konkrete Fall zeigt aber, dass bei fehlenden aktuellen Gerichtsgutachten die digitale Praxis stärker in den Fokus rücken kann. Wer keine Aktenzahlen aktueller Gerichtsgutachten nennen kann, bietet dem Gericht auch keine einfache Möglichkeit, im jeweiligen Akt nachzusehen, ob Gutachten elektronisch eingebracht wurden.

Eine ähnliche Erfahrung ergab sich auch in eigener Sache. Ein Kollege rief mich einmal ziemlich verzweifelt an. Ihm war von einer Mitarbeiterin aus dem Justizbereich aufgetragen worden, umgehend einen Nachweis vorzulegen, dass er im Umgang mit Justiz Online geübt ist. Der Kollege nahm daraufhin sogar Privatstunden bei mir. Zunächst wirkte das wie eine zwangsweise verordnete digitale Nachhilfe. Am Ende hatte er aber einen echten Mehrwert davon. Heute ist er mir dafür noch immer dankbar. Manchmal führt also auch ein behördlicher Schubs in die richtige Richtung.

Aus diesen Fällen lassen sich zwei praktische Empfehlungen ableiten.

Erstens sollten Sachverständige Nachweise über Schulungen zu Justiz Online, elektronischem Rechtsverkehr und digitaler Gutachteneinbringung gut dokumentieren. Solche Nachweise können im Rezertifizierungsverfahren wichtig werden.

SV RezertifizierungZweitens sollten Unterlagen zur Rezertifizierung möglichst vollständig über Justiz Online, also gleichzeitig mit dem Antrag, eingebracht werden. Das gilt nach meiner Einschätzung auch für Privatgutachten, wenn diese als Tätigkeitsnachweis dienen. Empfehlenswert ist, im Antrag ausdrücklich auf die elektronisch hochgeladenen Beilagen zu verweisen.

Ich werde diesem Vorfall auch in meinen künftigen Schulungen Rechnung tragen. Das Thema „Einbringung im Zuge der Rezertifizierung“ wird daher künftig als eigener Punkt in den Vortrag aufgenommen. Damit soll vermieden werden, dass Sachverständige erst im Anlassfall erfahren, welche Erwartungen an die elektronische Einbringung gestellt werden. Denn digitale Überraschungen sind selten die angenehme Form der Weiterbildung.

Die Vertraulichkeit ist bei der Einbringung über Justiz Online gewahrt gegenüber einem gewöhnlichen E-Mail. 

Die Lehre aus der Praxis ist einfach: Wer bei der Rezertifizierung nur auf Papier setzt, kann unnötige Fragen auslösen. Besser ist es, den digitalen Weg bewusst zu nutzen. Dann bleibt die Rezertifizierung das, was sie sein soll: ein Nachweis der fachlichen und praktischen Eignung – und kein unfreiwilliger EDV-Eignungstest mit Nervenkitzel.

Sollten Sie oder jemand aus dem Kollegenkreis davon betroffen sein und Hilfe benötigen, ich stehe gerne für eine Unterstüzung bereit.